26. April 2024

EBZ-NEWS: Neuigkeiten zum elektr. Beantragungs- & Genehmigungsverfahren

Mittlerweile sollte euch die Abkürzung EBZ ein Begriff sein, richtig? Wenn nicht, dann empfehle ich euch, diesen Artikel bis zum Ende zu lesen.

Was bedeutet „elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren“ (EBZ)?

Ziel ist es, die Einreichung und Genehmigung von genehmigungspflichtigen Anträgen für die Bereiche Kieferbruch (KBR), parodontale Erkrankungen (PAR), Zahnersatz (ZE) und Kieferorthopädie (KFO) zwischen Praxen und Krankenkassen schneller und unbürokratischer zu versenden. Das Verfahren selbst nutzt dann den sicheren Übertragungsweg über KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen).

Das sogenannte elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) ist eines der zentralen Projekte zum Bürokratieabbau ‒ so stellte es auch Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV, bereits im Mai 2020 im Rahmen eines Interviews heraus.

Und wie läuft das dann ab?

Die Praxis sendet den Heil- und Kostenplan, bzw. KBR- oder PAR-Plan als elektronischen Datensatz direkt und sicher über KIM an die entsprechende Krankenkasse des Patienten, welche dann die Genehmigungen auf demselben Weg wieder an die Praxis zurückschickt.

Die Praxisverwaltungssoftware, wie z. B. CGM Z1.PRO, kann den elektronischen Datensatz automatisch verarbeiten und die Ergebnisse (genehmigt wie geplant, mit Änderungen genehmigt, abgelehnt) direkt umsetzen, ohne dass der Datensatz noch einmal aktiv von der Praxis aufgerufen werden muss. Das spart Aufwand und Zeit!

er Patient selbst bekommt dann in diesem Zuge keinen vollständigen Heil- und Kostenplan mehr, sondern eine Art Patienteninformation mit allen für ihn relevanten Inhalten in verständlicher Form, welche er als Nachweis seiner Einwilligung der Praxis unterschreiben muss.

 

Kurz zusammengefasst:

Es muss nichts für die Krankenkasse gedruckt und per Post versendet werden, Genehmigungen werden schnell und vereinfacht erteilt und die Patienten erhalten zügiger ihre Versorgung.

Ab wann gilt es?

Am 01.07.2022 startete die Einführungsphase für alle Vertragszahnärzte, welche bis 30.06.2023 abgeschlossen sein soll.

Hier nochmal die Vorteile für euch zusammengefasst:

  • Schnellere Übermittlung von Entscheidungen der Krankenkasse an den Zahnarzt/Patienten
  • Reduzierung der Ausdrucke
  • Genehmigung des Behandlungsplanes wird unbürokratischer
  • Reduzierung von Erstellungs-und Übermittlungskosten z. B. Toner, Papier, Porto
  • Vereinfachung der Archivierung und Verwaltung

EBZ-Start: Checkliste für die Praxis – diese Vorarbeiten sind nötig, um EBZ nutzen zu können:

  • Diese technischen Voraussetzungen müssen vorhanden sein:
    • ePA-Integration
    • Module/Updates eurer Praxisverwaltungssoftware mit integrierter EBZ-Funktionalität
    • Anschluss an die Telematikinfrastruktur
    • elektronischer Zahnarztausweis
    • KIM-Anbindung mit mindestens einer KIM-Mail-Adresse
  • Einrichten und testen von KIM: Senden Sie eine Nachricht an test@kzbv.kim.telematik
  • Austausch mit dem jeweiligen PVS-Anbieter 
  • Anbindung ans EBZ und entsprechende Schulung

Quelle: KZBV

Bis 31.12.2022 mussten mittels Meldebogen der zuständigen KZV die benötigten EBZ-Module mitgeteilt werden.Habt ihr daran gedacht?

Bei der CGM findet ihr kurze Videos zum Thema EBZ – schaut auch dort mal vorbei:

https://www.cgm.com/deu_de/produkte/zahnarztpraxis/cgm-dentalsysteme-kundenseite/videos.html


Du hast noch Fragen zum Thema EBZ?

Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!

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