3. Mai 2024

Abrechnung Z1.PRO: Pflegegrad und Eingliederungshilfe

So fuktioniert´s in Z1/Z1.PRO

Habt ihr schon wieder neue Punktwertlisten von eurer KZV erhalten und euch gefragt wie man Patienten mit Pflegegrad abrechnen bzw. diesen einen eigenen Punktwert zuordnen soll? Wie hänge ich dem Patienten ein Sonderkennzeichen (P, E oder S) an?

Dazu muss man nur Folgendes wissen:

In Bezug auf den PAR- und KCH-DTA werden keine Punktwerte sondern nur Leistungen übermittelt. Das heißt Z1/Z1.PRO sieht hier keine gesonderten Punktwertgruppen vor. Die KZVen erkennen anhand der Leistungen (z. B. 154/174a…) bzw. der Kennzeichnungen (P, E, S), dass es sich um Patienten mit Pflegegrad handelt.

Wie erfolgt nun diese Kennzeichnung? Im Z1/Z1Pro automatisch unter Berücksichtigung des folgenden Vorgehens

1. Konstellation „P“ für Pflegegrad nach § 15 SGB XI

→ Eingabe des Pflegegrades im Patientenstamm bspw.

→ Erstellen eines PA-Plans ohne Haken bei § 22

2. Konstellation „E“ für Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX

→ Eingabe des Pflegegrades im Patientenstamm bspw

3. Konstellation „S“ für Behandlung außerhalb der systematischen PAR-Richtlinie

→ Eingabe eines Pflegegrades im Patientenstamm

→ dann den Haken § 22 im PAR-Plan setzen

 

Lese-Tipp: In diesem Artikel habe ich euch übrigens gezeigt wie man den Pflegegrad in Z1.PRO und Z1 erfasst.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!

Dein RobinDent


Du hast noch Fragen zum Thema?

Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!

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