25. April 2024

Telematik Konnektortausch: Schon daran gedacht?

Welche Praxen betroffen sind und was jetzt zu tun ist

Ihr Lieben,

dass ein Konnektortausch ansteht, habt ihr bestimmt schon gehört, oder? Die meisten Zahnärzte haben ihre Praxen 2018 an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen. In diesem Zuge wurden mehrere Komponenten installiert, die mit einem Zertifikat (elektronischer Datensatz, ähnlich einem „elektronischen Personalausweis“) versehen waren. Diese Sicherheits-Zertifikate hatten eine begrenzte Gültigkeitsdauer und laufen nun, nach fünf Jahren, aus. Dies betrifft erst einmal nur die erstzugelassenen Konnektoren der CGM („KoCoBox MED+“). Es kann sich um unterschiedliche Ablaufdaten handeln, stets fünf Jahre beginnend ab Datum der Produktion. Leider können die Zertifikate nicht über ein Update verlängert werden. Daher müssen sie gemäß Beschluss der Vertreterversammlung der gematik und des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gegen neue Komponenten getauscht werden.

Welche TI-Komponenten sind vom Zertifikatsablauf betroffen?

  • Konnektor
  • gSMC-KT im Kartenterminal (Sicherheitsmodulkarte)
  • SMC-B-Karte (Praxisausweis)

Und was passiert, wenn die Zertifikate der TI-Komponenten ablaufen?

Das gilt es zu vermeiden! Denn nach Ablauf der Zertifikate ist ein Verbindungsaufbau zur Telematikinfrastruktur nicht mehr möglich. Das heißt für euch, das Einlesen von eGKs oder der Versand von KIM-Nachrichten (z. B. eAU) funktionieren nicht mehr.

Woher wisst ihr, ob eure Zertifikate ablaufen und ihr einen Tausch vornehmen lassen müsst?

Praxen, die mit einem Konnektor der CGM ausgestattet sind, der „KoCoBox MED+“, erhalten rechtzeitig eine Info entweder von der CGM oder von ihrem betreuenden Dienstleister. Wer nicht warten möchte, kann das Ablaufdatum der Zertifikate auch online selbst überprüfen auf www.meine-ti.de/ti-erneuern – dafür müsst ihr eure CGM-Kundennummer oder Telematik-ID (diese findet ihr auf eurer regulären TI-Rechnung) eingeben und die Postleitzahl eurer Praxis. Dort wird angezeigt, ob bei euch aktiver Handlungsbedarf zum Tausch der TI-Technik besteht. Es kann auch sein, dass euch eure Praxisverwaltungssoftware mit einer Meldung warnt.

Ihr seid vom Hardware-Tausch betroffen?

Jetzt ist vorausschauendes Handeln wichtig, denn die Bestellung, Lieferung und Koordination der Installation benötigen etwas Vorlaufzeit – zwischen 3 und 6 Monate vor Ablauf der Zertifikate solltet ihr euch kümmern, bzw. euren betreuenden Dienstleister kontaktieren, falls er dies nicht tut. Auch der Praxisausweis, die SMC-B-Karte, muss erneuert werden. Für die Neubestellung sollten mindestens drei Monate eingeplant werden. Bitte beachtet: Für die Neubestellung der SMC-B ist ein eHBA erforderlich.

Und wo bekommt man die neuen Komponenten her?

Um die SMC-B-Karte zu bestellen, geht ihr auf die Homepage eurer zuständigen KZV. Loggt euch dort mit euren Mitgliedsdaten oder den Daten des eHBAs (elektronischer Heilberufeausweis) ein, trefft die Auswahl „SMC-B (Praxisausweis)“ und „Bundesdruckerei“.  Den neuen Konnektor (und ggf. ein neues Kartenlesegerät und eine neue Praxisfirewall, wenn noch nicht vorhanden) bekommt ihr über euren Dienstleister, z. B. von ic med.

Was ändert sich nach dem Austausch für euch?

Ich kann euch beruhigen: Es ändert sich nichts! Nach dem Austausch funktioniert wieder alles wie gehabt in eurer Praxis, auch die Abläufe sind unverändert.

Wie sieht es mit der Re-Finanzierung aus?

Die 100-prozentige Re-Finanzierung kommt. Sobald der Weg der Erstattung bekannt ist, könnt ihr euch bei eurer zuständigen KZV die Formulare herunterladen und euch informieren.


Du hast noch Fragen zum Thema?

Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!

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