Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich nicht auf eine Verlängerung der sogenannten Corona-Hygienepauschale über den 31. März 2022 hinaus verständigen können.
In einer Stellungnahme des GOZ Ausschusses verweist die BZÄK jedoch auf zwei mögliche Alternativen: den Steigerungssatz nach § 5 GOZ sowie den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2 GOZ.
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