20. April 2024

Wer oder was ist „QES“?

Neues von der digitalen Signatur:

Was sich hinter der Abkürzung QES verbirgt, hatte ich euch schon mal berichtet. Mittlerweile ist die Entwicklung weiter fortgeschritten und ich möchte euch kurz erklären, was es Neues gibt.

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung wird die qualifizierte elektronische Signatur (QES) die eigenhändige Unterschrift z. B. auf eArztbriefen, elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), eRezepten und Überweisungsscheinen ersetzen.

Um die QES nutzen zu können, sind folgende Voraussetzungen in der Praxis zu schaffen:

  • TI-Konnektor muss auf den Softwarestand zum sogenannten eHealth-Konnektor (PTV 3) aktualisiert werden
  • es muss ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ab Generation 2 je behandelndem Arzt- bzw. Psychotherapeut vorhanden sein
  • PIN für den eHBA (6-stellig)

NEU: Im Praxisalltag gibt es verschiedene Arten einer QES:

  • QES (vergleichbar mit dem sofortigen Unterschreiben eines Briefs nach dessen Fertigstellung)
    • Dokument (z. B. eArztbrief, eAU, eRezept) wird erstellt
    • Dokument wird zur Signatur angezeigt
    • QES wird mittels eHBA erzeugt, dazu muss die PIN am Kartenlesegerät eingegeben werden
    • signiertes Dokument kann sofort mittels Kommunikation im Medizinwesen (KIM)-Dienst übertragen werden

QES mittels Stapelsignatur

    • Dokumente werden erstellt
    • max. 256 Dokumente werden zur Signatur angezeigt
    • QES für diese 256 Dokumente wird mittels eHBA erzeugt, dazu muss die PIN einmal am Kartenlesegerät eingegeben werden
    • signierte Dokumente können danach mittels KIM-Dienst übertragen werden 

Die Stapelsignatur ist vergleichbar mit dem Unterschreiben aller fertiggestellten Briefe z. B. am Ende des Tages.

QES mittels Komfortsignatur

    • QES für max. 256 Dokumente wird mittels eHBA vorbereitet, dazu muss die PIN einmal am Kartenlesegerät eingegeben werden
    • Dokument wird erstellt
    • Dokument wird automatisch signiert (max. 256)
    • signiertes Dokument kann sofort mittels KIM-Dienst übertragen werden

 

  • Kurzum: Die QES ist die sicherste Art der elektronischen Signatur und in allen EU-Mitgliedsstaaten ebenso rechtlich bindend
  • wie ein Dokument mit handschriftlicher Signatur. Sie hat vor Gericht damit auch volle Beweiskraft. Man könnte sogar argumentieren, dass die QES noch höher als eine handschriftliche Unterschrift steht, denn der Unterzeichner wird über mehrere Wege identifiziert, bevor er unterschreiben kann.  
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Du hast noch Fragen zum Thema QES, den Signaturen, zur Telematik oder der Anwendung mit deiner Praxisverwaltungssoftware?

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