27. Juli 2024

QES und die Komfortsignatur

Neues von der digitalen Signatur:

Was sich hinter der Abkürzung QES verbirgt, hatte ich euch schon mal berichtet. Mittlerweile ist die Entwicklung weiter fortgeschritten und ich möchte euch kurz erklären, was es Neues gibt. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass die elektronische Patientenakte (ePA) ab Januar 2025 verpflichtend flächendeckend umgesetzt wird. Die Verwendung der Komfortsignatur ist dann obligatorisch.

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung wird die qualifizierte elektronische Signatur (QES) die eigenhändige Unterschrift z. B. auf eArztbriefen, elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), eRezepten und Überweisungsscheinen ersetzen.

Um die QES nutzen zu können, sind folgende Voraussetzungen in der Praxis zu schaffen:

  • TI-Konnektor muss auf den Softwarestand zum sogenannten eHealth-Konnektor (PTV 3) aktualisiert werden
  • es muss ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ab Generation 2 je behandelndem Arzt- bzw. Psychotherapeut vorhanden sein
  • PIN für den eHBA (6-stellig)

NEU: Im Praxisalltag gibt es verschiedene Arten einer QES:

  • QES (vergleichbar mit dem sofortigen Unterschreiben eines Briefs nach dessen Fertigstellung)
    • Dokument (z. B. eArztbrief, eAU, eRezept) wird erstellt
    • Dokument wird zur Signatur angezeigt
    • QES wird mittels eHBA erzeugt, dazu muss die PIN am Kartenlesegerät eingegeben werden
    • signiertes Dokument kann sofort mittels Kommunikation im Medizinwesen (KIM)-Dienst übertragen werden

QES mittels Stapelsignatur

Mit diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mehrere Dokumente gleichzeitig elektronisch unterschreiben, zum Beispiel mehrere eAU-Bescheinigungen. Dazu stecken sie den eHBA in das Kartenterminal und geben einmal die PIN ein. So können sie mit einem Klick einen Stapel von Dokumenten signieren.

Die Stapelsignatur ist vergleichbar mit dem Unterschreiben aller fertiggestellten Briefe z. B. am Ende des Tages.

QES mittels Komfortsignatur

Mit diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) über den Tag verteilt bis zu 250 Dokumente digital signieren. Dazu geben sie nur einmal ihre PIN ein; der eHBA bleibt im Kartenterminal gesteckt. Nach dem Signieren werden die Daten sofort übermittelt, bei einem elektronischen Rezept (eRezept) beispielsweise an den Server, von dem die Apotheke die Verordnung abruft. Die Komfortsignatur wird insbesondere für Massenanwendungen wie das eRezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) empfohlen.

 

QES mittels Einzelsignatur

Diese wird vor allem in Praxen verwendet, in denen nicht viel signiert werden muss. Für eine digitale Unterschrift muss sich der Arzt oder die Ärztin immer wieder neu anmelden und mit ihrer PIN authentifizieren. 

  • Kurzum: Die QES ist die sicherste Art der elektronischen Signatur und in allen EU-Mitgliedsstaaten ebenso rechtlich bindend
  • wie ein Dokument mit handschriftlicher Signatur. Sie hat vor Gericht damit auch volle Beweiskraft. Man könnte sogar argumentieren, dass die QES noch höher als eine handschriftliche Unterschrift steht, denn der Unterzeichner wird über mehrere Wege identifiziert, bevor er unterschreiben kann.  
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