Vergleich der analogen GOZ-Ziffern: Private Parodontitisbehandlung – bisherige vs. neue Analogempfehlungen
Ich gebe euch heute eine nützliche Gegenüberstellung an die Hand. Sie stellt die von der Bundeszahnärztekammer veröffentlichten Analogempfehlungen aus der bisherigen Systematik den im August 2026 veröffentlichten neuen Analogziffern gegenüber. Die Beträge sind jeweils mit dem 2,3-fachen Faktor berechnet und dienen dem direkten Gebührenvergleich.
Private Parodontitisbehandlung – bisherige vs. neue Analogempfehlungen
Ergebnis des Gebührenvergleichs: Bei jeweils einem Ansatz je Leistung und dem 2,3-fachen Faktor ergibt sich eine bisherige Summe von 239.83 €, eine neue Summe von 303.33 € und damit eine Differenz von +63.50 € je vollständigem Vergleichsansatz.
Wichtiger Hinweis: Die tatsächliche Rechnungssumme einer PAR-Behandlungsstrecke hängt insbesondere von der Anzahl der behandelten Zähne, der Häufigkeit der Leistungen und den individuellen Bemessungsfaktoren ab.
Die Tabelle ist daher ein reiner Ziffern-/Gebührenvergleich bei 2,3-fachem Faktor und jeweils einem Ansatz.
Mein Tipp: Legt euch Komplexe an, so wird die Abrechnung gründlich und einfacher!
Vergleich auf Basis des 2,3-fachen Gebührensatzes · jeweils 1 Ansatz
Quellen / Stand:
• BZÄK, „Analog berechnungsfähige Leistungen in der modernen Parodontitistherapie“, Januar 2023: bisherige Analogempfehlungen und Systematik.
• BZÄK, „Analoge Leistungen der Parodontitistherapie“, August 2026: neue gebührenrechtliche Neubewertung und neue Analogziffern.
• Gebührenwerte der jeweils herangezogenen GOZ-Ziffern, 2,3-facher Satz, nach den veröffentlichten GOZ-Gebührenwerten der BZÄK.
Du hast noch Fragen zum Thema GOZ-Analogziffern?
Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!
