Ab 2026 wird Zahngesundheit von klein an noch sichtbarer – jetzt im Gelben Heft!

Ab Januar 2026 werden die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (Z1–Z6) verbindlich im „Gelben Heft“ dokumentiert. Damit erscheinen sie neben den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (U1–U9) und sind für Eltern, Kinderärzte und Zahnärzte sichtbarer. Ziel ist es, die Teilnahmequote zu erhöhen, Arzt- und Zahnarzttermine besser zu verknüpfen und die Grundlage für eine spätere digitale Dokumentation (MIO „U-Heft“) zu schaffen. Die Inhalte der Untersuchungen bleiben gleich, es gibt jedoch einheitliche Zeitintervalle und ein bundesweit einheitliches Dokumentationsformat. Neue Hefte enthalten die Einträge ab 2026, für bestehende gibt es Einleger.

Die sechs Verweise im gelben Heft sollen dann Z1-Z6 lauten und sind wie folgt aufgebaut:

fu1

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat (Abstand zwischen den einzelnen fu1 , sowie zwischen fu1c und fu2 mindestens 4 Monate)

fu2

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat (Abstand zwischen den einzelnen fu2 mindestens 12 Monate)

fupr

Praktische Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind, nur in Kombination mit Fu1 (nur im Zusammenhang mit fu1 abrechenbar)

fla

Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung (vom 6. – 72. Lebensmonat; 2x pro Kalenderhalbjahr)

Zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut:

Z1

fu1a + fupr + evtl. fla            

im Zeitraum der U5 (6. – 9. Lebensmonat)

Z2

fu1b + fupr + evtl. fla                  

im Zeitraum der U6 (10. – 20. Lebensmonat)

Zur Abklärung von Auffälligkeiten im Kieferwachstum und an Zähnen und Schleimhaut

Z3

fu1c + fupr + evtl. fla                  

im Zeitraum der U7 (21. – 33. Lebensmonat)

zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung

Z4

fu2 + evtl. fla                                      

im Zeitraum der U7a (34. – 48. Lebensmonat)

Z5

fu2 + evtl. fla                         

im Zeitraum der U8 (49. – 60. Lebensmonat)

Z6

fu2 + evtl. fla                         

im Zeitraum der U9 (61. -72. Lebensmonat)

Mehr Informationen finden Sie auch hier:

So sieht die Abrechnung der Früherkennungsuntersuchung bei Kindern aus:

CGM Z1.PRO zeigt euch übrigens nicht nur an, dass ihr eine der FU-Positionen abrechnen könnt, sondern nutzt dem Alter entsprechend auch gleich die richtige Gebührenposition. Toll oder?

screenshot z1pro kinder früherkennung abrechnung 2
screenshot z1pro kinder früherkennung abrechnung


Du hast noch Fragen zum Thema Abrechnung von Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt?

Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!

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