Der eHBA/der eZahnarztausweis ist die sichere Eintrittskarte zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur und ermöglicht das Ver- und Entschlüsseln von personenbezogenen medizinischen Daten oder anderen vertraulichen Informationen. Mit dem eHBA kann der Inhaber auf medizinische Daten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgespeichert sind.
Mit dem eZahnarztausweis wird die sogenannte „Qualifizierte Elektronische Signatur“ (QES) erstellt. Diese ist rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und wird für eine rechtssichere digitale Kommunikation mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen) benötigt.
Für welche Anwendungen in der Telematikinfrastruktur benötigt ihr den eZahnarztausweis?
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Elektronischer Medikationsplan (eMP)
- Elektronische Patientenakte (ePA) seit 01.07.2021
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- E-Rezept
eHBA G 0
ist eine Einzelsignaturkarte (d. h. bei jeder Signatur muss der eHBA PIN (6-stellig) am Kartenterminal eingegeben werden)
eHBA G 2.0/2.1
besitzt die Funktionalität einer Stapel- und Komfortsignatur
Für einige Anwendungen der TI wie NFDM(Notfalldatenmanagement) wird der eZahnarztausweis der Generation 2. benötigt. Wenn ein Ausweis der Generation 0 vorliegt, so bietet medisign einen Austausch an!
Ich empfehle euch, soweit noch nicht vorhanden, schnellstmöglich einen eZahnarztausweis zu bestellen, um auch den drohenden Honorarkürzungen zu entgehen.
Hierfür wendet euch an eure KZV.
Aktuelle Infos rund um die Telematik-Infrastruktur, Beratung und Tipps bekommt ihr auch bei meinen Kollegen von ic med, die absolute TI-Experten sind, unter www.ic-med.de/TI
Du hast noch Fragen zum Thema?
Dann schreib´mir eine E-Mail an: frag@robindent.de Ich kümmere mich!