19. April 2024

Telematik-Begriffe und deren Bedeutung: Teil 2

ePA, eAU und eHBA/eZAA

Hallo Freunde, im ersten Teil meiner Begriffserklärungen rund um die Telematik ging es um folgende Abkürzungen: eGK, VSDM und NFDM. Heute im Begriffsdschungel Telematik: eHBA/eZAA, ePA und eAU.

eHBA/eZAA ist der elektronischen Heilberufsausweis (für Zahnmediziner: eZAA/eZahnarztausweis). Damit weisen sich Angehörige von Gesundheitsberufen zweifelsfrei als Angehörige der jeweiligen Berufsgruppe online aus. Er wird für die Authentifizierung des Inhabers und verschiedene Telematik-Anwendungen benötigt und ist somit unverzichtbar.

ePA, die elektronische Patientenakte ist eine digitale Akte, in der Informationen zum Patienten gespeichert sind. Diese Akte kann dank der modernen Telematikanwendungen bequem zwischen Ärzt*Innen, Krankenhäusern, Versicherungsnehmer*Innen und den gesetzlichen Versicherungen versendet und empfangen werden. Auf dieser elektronischen Patientenakte sind wichtige Informationen wie Diagnosen, aktuelle und vergangene Behandlungen, Ergebnisse von Untersuchungen und weitere medizinische Informationen hinterlegt. Welche Infos der Patient freigibt, kann er allerdings selbst entscheiden. Man könnte zum Beispiel nur einen so genannten „Notfalldatensatz“ freigeben, der nur die allernötigsten Patienteninformationen enthält, die bei einer dringenden Behandlung gebraucht werden (Bsp. im Falle eines Unfalls). So könnt ihr die Informationen auch auf einen Notfalldatensatz (Stichwort NFDM) begrenzen. Der Patient bestimmt außerdem, welche Einrichtungen die Infos einsehen können.

eAU, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bald wird der „gelbe Schein“ nur noch digital und auf direktem Weg von dem ausstellenden (Zahn-) Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Die Übermittlung erfolgt über den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen). Außerdem ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) in der Praxis nötig. Patienten erhalten in der Praxis weiterhin einen unterschriebenen Papierausdruck für sich und deren Arbeitgeber. Eure Praxisverwaltungssoftware hilft euch, die AU-Daten künftig elektronisch zu verschicken.

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